Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass mehrfach befristete Arbeitsverhältnisse, sog. Kettenverträge, zulässig sind. Im konkreten Fall hatte das Bundesarbeitsgericht dem EuGH den Fall einer Justizangestellten vorgelegt. Sie wurde vom Amtsgericht Köln über einen Zeitraum von 11 Jahren mit 13 aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt. Dabei wurde sie jeweils als Vertretung, z.B. als Schwangerschaftsvertretung, eingesetzt. Die Angestellte klagte auf Festanstellung. Der EuGH entschied heute, dass die vorwiegend im öffentlichen Dienst gepflegte Praxis der Mehrfachbefristung mit europäischem Recht vereinbar, und damit rechtens ist. Zu den Auswirkungen des Urteils führte Spiegel-Online ein Interview mit dem Arbeitsrechts-Experten Martin Krömer. Mehr Infos zu dem Urteil gibt es auch hier.
Die Freiberufler-Genossenschaft JARIVA verfolgt alle aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht. Ob das Urteil längerfristig auch Auswirkungen auf die für Freiberufler wichtige Frage der Scheinselbständigkeit hat, bleibt abzuwarten. Deutsche Behörden betrachten Kettenverträge als Indiz für Scheinselbständigkeit.
Genossenschaften haben in Deutschland ein gutes Image. Sie gelten als bodenständig und solide. Jetzt hat die Rating Agentur Standard & Poor’s (S&P) diese positive Wertschätzung mit einer Anhebung des Ratings der genossenschaftlichen Banken untermauert. Das Rating wurde um eine Stufe angehoben. Zur genossenschaftliche Finanzgruppe zählen u.a. Volksbanken und Raiffeisenbanken, PSD-Banken, etc. sowie die Zentralbanken DZ-Bank und WGZ-Bank. Sie alle steigen um eine Stufe von A+ auf AA-. Unter den deutschen Banken, die nicht im Staatsbesitz sind, ist das die höchste Bonitätsstufe.
Am 16.12.2011, nur kurze Zeit nach der Aufwertung der Genossenschaftsbanken stufte die Rating-Agentur Fitch die Deutsche Bank um eine Stufe herab. Die Deutsche Bank bewegt sich von AA- auf A+.
Spätestens seit dem Kollaps der isländischen Kaupting Bank achten auch deutsche Anleger mehr auf die Bonität der Geldhäuser. Beim Niedergang der Kaupting Bank verloren etliche Anleger ihre gesamten Einlagen.
Die Rating-Reports von Standard & Poors und Fitch Ratings können von der Homepage des Bundesverbands der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) als PDF-Dateien heruntergeladen werden. Zu den Reports geht es hier.
* Erstellung von Testautomatisierungen (HIL, SIL)
* Definition und Programmierung von Testfällen
* Durchführung von manuellen Modultests
* Software-Entwicklung embedded (vorzugsweise automotive)
* Programmierung in C
Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass die Löschung von Domainnamen rechtens ist, wenn der Missbrauch ohne weiteres erkennbar ist. (Urteil vom 27. Oktober 2011 – I ZR 131/10 – regierung-oberfranken.de).
Vorangegangen war ein Prozess des Regierungsbezirks Oberfranken gegen die Registrierungsstelle Denic. Der Regierungsbezirk wollte verhindern, dass ein in Panama ansässiges privates Unternehmen den Domainnamen „regierung-oberfranken.de“ für sich registriert. Das Gericht urteilte, dass es für Denic-Mitarbeiter ohne weiteres erkennbar ist, dass der strittige Namen allein einer staatlichen Stelle und nicht einem in Panama ansässigen Unternehmen zusteht. Mehr dazu bei CRN und bei Medien Internet und Recht.
Es ist schon ein ziemliches Wortungetüm, was die Fachkräfte-Genossenschaft JARIVA sich da ausgedacht hat: “Personaldienstleistungs-Flatrate”. Aber die Verantwortlichen der Genossenschaft sind stolz auf ihre Erfindung, sorgt sie doch dafür, dass sich Einkäufer großer Unternehmen derzeit ganz besonders für die Genossenschaft interessieren. Ein Flatrate-Modell für die Beschaffung externer Fachkräfte hat es nämlich bisher noch nicht gegeben. Ganz unbescheiden spricht man bei JARIVA deshalb auch von einer echten Innovation.
Aber was ist in der Personalbranche eigentlich gemeint mit dem Begriff Flatrate? Bisher funktioniert die Vermittlung freiberuflicher Fachkräfte immer nach dem selben Muster. Der Vermittler erhält einen prozentualen Anteil am tatsächlichen Stunden- oder Tagessatz des Freelancers. Bei der Flatrate ist es hingegen so, dass nur pauschale Gebühren fällig werden. Aktuell bewegt sich die Vermittlungsprovision im Durchschnitt zwischen 10 bis 15 Prozent. 13 Prozent gilt als ein realistischer Durchschnittswert. Nimmt man jetzt noch den Durchschnittsstundensatz z.B. eines Software-Entwicklers in Höhe von 70 Euro hinzu, dann lässt sich schon eine Beispielrechnung anstellen. 160 Arbeitsstunden pro Monat multipliziert mit 70 Euro ergibt einen Netto-Monatsverdienst von 11.200 Euro. Die Vermittlungsprovision in Höhe von 13 % beträgt in diesem Beispiel 1.456 Euro. Die pauschale Flatrate-Gebühr der Genossenschaft JARIVA beträgt hingeben nur 450 Euro. Das sind nur rund 30 % der üblichen Vermittlungsprovision. Oder andersherum betrachtet: Das Unternehmen spart mit der Personaldienstleistungs-Flatrate rund 1.000 Euro pro Monat je freiberuflicher Fachkraft. Multipliziert man diesen Wert mit der Anzahl der beschäftigten Freelancer, ergeben sich Einsparungen, die Einkäufer eben sehr attraktiv finden. Bei 40 im Jahresdurchschnitt beschäftigten IT-Fachleuten und Ingenieuren ergibt sich so eine Summe von immerhin 480.000 Euro. – Jährlich. Und weil Unternehmen die selben Freiberufler über verschiedenste Vermittler bestellen können, machen es Einkäufer derzeit besonders gerne über die Fachkräfte-Genossenschaft JARIVA. Die Freelancer finden das auch angenehm. Schließlich ist die Genossenschaft die eigene Vermittlungsagentur der Freelancer. Damit man die Einsparungen am eigenen Unternehmen nachvollziehen kann, hat die Genossenschaft ein Rechenmodell auf ihre Homepage gestellt.
* Software-Integration und Test von PKW-Automatikgetrieben
* Erstellung und Durchführung von funktionalen Tests
* Einsatz aller “in-the-loop”-Testumgebungen (MiL, SiL, PiL, HiL)
* Zum Einsatz kommen spezielle Prüfaufbauten sowie das Fahrzeug
* Arbeit im Projektteam
Erforderliche Qualifikationen:
* Elektrotechnik-Ingenieur oder Informatiker
* Kenntnisse in Steuergeräte-Hardware und Hardware-Schnittstellen
* Kenntnisse in der Anwendung der PC- und Steuergeräte-Testumgebung
* Detaillierte Kenntnisse der funktionalen Testtechniken (Black-Box-Test)
* Kenntnisse über Debugger für Steuergeräte
* Programmiersprache Python
Weitere Details zum Projekt:
* Einsatzort: Friedrichshafen
* Beginn: baldmöglichst
* Laufzeit: sehr langfristig
* Anzahl Mitarbeiter: 1
* Heimarbeit möglich: nein
* Stundensatz: 65-75 Euro, je nach Qualifikation
Mehr Infos und Bewerbungen auf das Projekt bei der IT-Genossenschaft JARIVA.
Die Abmahnwelle hat jetzt auch einen Bereich erreicht, der bislang als sicher galt. Nämlich Fotos, Videos und andere Werke, die unter Creative Commons Lizenz stehen. Beliebt sind diese Fotos z.B. bei Bloggern. Verspricht die Nutzung dieser Fotos doch einen gewissen Schutz vor Abmahnungen. Bei dem weit verbreitetsten Lizenzmodell verpflichtet sich der Nutzer lediglich, den Rechteinhaber zu nennen, und eine Kopie des Creative Commons Vertragstextes (CC-Lizenz) mit zu veröffentlichen. Weil das Veröffentlichen des Vertragstextes sehr unpraktisch wäre, hat es sich unter Bloggern eingebürgert, auf eine vom Rechteinhaber gewählte CC-Lizenz zu verlinken, oder die URL dorthin, in Textform anzugeben.
Blogger, die meinen beides elegant in dem Mouseover-Feature (hover) von WordPress erledigen zu können, müssen nun mit Abmahnungen rechnen. Zwar läst die CC-Lizenz in § 4 offen, wie der Nutzer beiden Verpflichtungen nachkommt, die Abmahner scheinen den Vertragstext aber so zu interpretieren, dass die Namensnennung und die CC-Lizenz starr, und nicht etwa durch Einblendung beim Überfahren des Fotos mit der Maus zu geschehen hat. Was genau gemeint ist, kann man am Foto dieses Blogbeitrags sehen. Einfach mit der Maus über das Bild fahren, dann erscheint der Name des Rechteinhabers und die URL zur CC-Lizenz. Es sei ausdrücklich erwähnt, dass der im Beispiel genannte Fotograf kein Abmahner ist.
Zitat aus einer dem Freelancer-Blog vorliegenden Abmahnung:
Hierzu stelle ich fest:
- Ein Hinweis auf die Lizenz (wie in 4.a. gefordert) fehlt.
- Ein Hinweis auf meine Urheberschaft (wie in 4.b. gefordert) fehlt.
Da Sie die Anforderungen der Lizenz nicht erfüllen, haben Sie kein Nutzungsrecht an dem Bild.
Gemäß §97 des Urheberrrechtsgesetzes (UrhG) ergibt sich daraus ein lizenzanaloger Schadensersatzanspruch. Wie aus bisherigen Gerichtsurteilen hervorgeht (siehe bspw. LG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.2008 – Az. 12 O 416/06), ist dafür die Honorartabelle der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing als Orientierung zu Rate zu ziehen.
Die Honorartabelle legt einen Betrag von 60 € („Bildhonorare 2011“, MFM, S. 76) für eine Nutzungsdauer von einer Woche zugrunde. Obwohl Sie den Beitrag bereits am 01.07.2011 (vor 10 Tagen) veröffentlicht haben, bin ich bereit den Betrag dahingehend abzurunden.
Bei Zahlung räume ich Ihnen nachträglich ein Nutzungsrecht vom xx.yy. bis zum xx.yy. für die Domain domainname.de ein.
Beachten Sie bitte, bis dahin die oben erläuterten Versäumnisse bezüglich der Nutzung des Bildes zu korrigieren oder das Bild nicht weiter zu nutzen – sonst bestünde die Urheberrechtsverletzung weiterhin!
Sollten Sie der Forderung nicht nachkommen, folgen weitere rechtliche Schnitte, insbesondere eine kostenpflichtige, anwaltliche Abmahnung einschließlich einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie eine zivilrechtliche Klage.
Ich hoffe jedoch vielmehr, dass wir das Problem auf diesem Wege schnell und unkompliziert lösen können.
In der vorliegenden Abmahnung werden die Aussagen der CC-Lizenz dadurch etwas vernebelt, dass die entsprechenden Paragraphen in englischer Sprache zitiert werden. Deutsch wäre aber durchaus angebracht und auch möglich. Immerhin bietet die gemeinnützige Creative Commons Organisation die CC-Lizenz auch in deutscher Sprache an.
Bei den Fotos handelt es sich um attraktiv aufbereitete Motive. Ihr Reiz besteht darin, dass der Fotograf sie freigestellt, also vom Hintergrund befreit hat. Die Zeitschrift c’t hat die Technik neulich in einem Foto-Workshop erläutert. Mit ähnlichen Fotos und einem ähnlichen Abmahn-Geschäftsmodell hat in der Vergangenheit Marions Kochbuch für Schlagzeilen gesorgt. Nutzte ein Internet-User die schick gestalteten Fotos, schlug der Abmahner zu. Ähnlich wie bei Marions Kochbuch, stellt der aktuelle Abmahner ebenfalls Spirituosen, Obst, elektronische Artikel, etc. aus. Alles schick aufbereitet, vom störenden Hintergrund freigestellt, und unter CC-Lizenz.
Obwohl die Abmahnung durchaus professionell daherkommt, ist der Name des Abmahners noch in keinem Forum aufgetaucht. Auch in Xing oder Linkedin wurde der Abmahner noch nicht erwähnt. Lediglich unter einem seiner bei Flickr veröffentlichten Fotos ist ein Hinweis auf Abmahnungen zu entdecken. Es kann daher gemutmaßt werden, dass es sich um einen „Berufsanfänger“ handelt. Der Verdienst dieses Geschäftsmodells ist aber auch ziemlich verlockend. Kann man mit dem Einstellen eines professionell gestalteten Fotos z.B. bei Fotolia vielleicht 2 Euro verdienen, ist bei Abmahnungen ein Vielfaches möglich. Der Abmahner des zitierten Falls verlangt 60 Euro. Allerdings weist die Rechnung des Mainzer Kleinunternehmers immerhin die laufende Nummer 26 auf.
Auf seiner Homepage stellt sich der Abmahner als SEO Spezialist dar. Abmahnungen aus dem Bereich der SEO-Spezialisten hatten in der Vergangenheit durchaus auch einmal erpresserische Züge. Waren sie doch mit Hinweisen gespickt, SEO-Kenntnisse dazu zu nutzen, die Reputation der Abgemahnten im Internet nachhaltig zu schädigen, wenn sie nicht zahlen würden. Hier scheint man dazugelernt zu haben. Einen derartigen Hinweis enthält die vorliegende Abmahnung nicht. Lediglich den Hinweis auf die Einschaltung eines Abmahn-Anwalts, wenn nicht innerhalb einer Woche gezahlt wird.
Mit dem Erfolg kamen die Neider. Seit Android zum Marktführer im Bereich der Smartphone-Betriebssysteme aufgestiegen ist, wird Google durch Patentklagen bedrängt. Eigens zu diesem Zweck hat ein Konsortium um Apple, Microsoft, Oracle und RIM (Blackberry) den bankrotten Telekomhersteller Nortel für 4,5 Milliarden Dollar gekauft. Was Patente angeht, ist Nortel eine wahre Goldgrube. Mehr als 6.000 Patente gelangten in die Hände des Konsortiums. Viel Munition, um Googles Mobile-Betriebssystem zu bekämpfen. Rund 45 Patentklagen sind bereits anhängig.
Gestern holte Google zum Befreiungsschlag aus. Für rund 12,5 Milliarden Dollar verleibte sich Google die Mobilfunksparte von Motorola ein. Stimmt das amerikanische Kartellamt dem Deal zu, gelangt Google in den Besitz einer gewaltigen Menge an Patenten. Viel Munition im Abwehrkampf. Wenn Google die Patente für einen Gegenangriff nutzt, könnte eine wahre Schlacht entbrennen. Die Anwälte wird es freuen. Die Verbraucher werden es zahlen müssen. Gut, dass Europa noch keine Softwarepatente kennt. IT-Freelancer hatten sich an entsprechenden Kampagnen gegen Softwarepatente beteiligt. Zur in Wikipedia erwähnten Kampagne gegen Softwarepatente geht es hier. – Mehr Infos zum Google-Deal bei Spiegel-Online.
Kein Witz. Der Discounter Plus hat ihn wirklich im Angebot. Den Rasierapparat für den USB-Anschluss. Nicht, dass er Daten über die Beschaffenheit der Barthaare an den PC übermittelt. Mit Daten hat der Rasierapparat rein gar nichts im Sinn. Lediglich Strom saugt er aus dem USB-Anschluss.
Ob das die Ingenieure von Intel auf dem Plan hatten, als sie 1996 den ersten USB-Anschluss präsentierten? Wahrscheinlich dachten sie eher an Speichermedien, Drucker oder Video. Hätte man ihnen gesagt, dass im Jahr 2011 ein Hersteller einen USB-Rasierapparat auf den Markt bringt, hätte das wahrscheinlich für ein Riesengelächter gesorgt. Anscheinend gibt es wirklich nichts, was es nicht gibt.
Gibt es Geschäfte, bei denen es nur Gewinner gibt? Es scheint so. Jedenfalls ist das die Sichtweise der Fachkräfte-Genossenschaft JARIVA. Die möchte die Bekanntheit ihres neuen Flatrate Tarifmodells fördern. Einen Tarif, der in der Personaldienstleistung bisher einmalig ist. Und sie möchte ihn mit einem Werbemodell fördern, wie ihn die Personaldienstleistung ebenfalls noch nicht gekannt hat. Dabei werden nicht etwa Key-Account Manager tätig, sondern die Fachkräfte selbst, die Freelancer. Sie sind ohnehin näher dran an den Unternehmen. Sie sollen eine Tipp-Provision erhalten, wenn es aufgrund ihrer Tipps zu einem Vertragsabschluss für die Flatrate kommt. Nach Auskunft von JARIVA erhalten nicht nur Genossenschaftsmitglieder die Provision, sondern auch Nichtmitglieder. Es müssen auch nicht unbedingt Freiberufler sein. Maßgeblich ist lediglich, dass es zu einem Geschäftsabschluss kommt. Dafür will die Genossenschaft dann immerhin 1.000 Euro überweisen. Eine stolze, und in der Branche bisher einzigartige Summe für eine Tipp-Provision.
Für Freelancer scheint dieses Werbemodell deshalb attraktiv zu sein, weil hier ein Produkt beworben wird, dass bei den Unternehmen ohnehin höchstes Interesse erfährt. Garantiert es doch erstaunliche Einsparungen bei der Beschäftigung externer Fachkräfte. Eine Beispielrechnung hat die Genossenschaft JARIVA auf Ihrer Homepage veröffentlicht.
Zurück zur Ausgangsfrage. Gibt es Geschäfte, bei denen es nur Gewinner gibt? Am Beispiel der beteiligten Akteure “Freelancer”, “Projektleiter”, “Einkäufer” beantwortet die Genossenschaft das wie folgt:
Der Freelancer informiert den Projektleiter und/oder Einkäufer über das neue Tarifmodell der Flatrate. Nach Abschluss eines Vertrags erhält er 1.000 Euro Tipp-Provision.
Der Projektleiter profitiert von der Kosteneinsparung in seinem Projekt. Je nach Unternehmen macht sich das am Jahresende in Form einer Prämie bemerkbar.
Der Einkäufer profitiert ganz erheblich. Je mehr externe Fachkräfte er in den Flatrate-Tarif überführt, desto größer sind die jährlichen Einsparungen. Bei 20 in die Flatrate überführten Freelancern ergibt sich durchaus ein Betrag von 160.000 Euro an Einsparungen. Das honorieren Unternehmen auf jeden Fall.
Und schließlich noch der Blick auf die Unternehmen. Für sie wird die Beschäftigung externer Fachkräfte preislich günstiger. Je mehr Fachkräfte in den Flatrate-Tarif überführt werden, desto höher fallen die Einsparungen aus. Ein Nebeneffekt ist für Unternehmen ebenfalls von Bedeutung: Der Schutz vor Scheinselbständigkeit. Dadurch das JARIVA eine Genossenschaft ist, also eine Vermittlungsagentur, die den Freelancern selbst gehört, schützen sich Unternehmen vor dem Vorhalt der Scheinselbständigkeit. Der Fall eines Automobilzulieferers sorgte jüngst für Aufsehen.
Mit der Flatrate hat die Genossenschaft JARIVA ein Eisen im Feuer, das die Personaldienstleistungsbranche das Fürchten lehren könnte.